Update 03. November 2020:
Das COVID-19 Schutzkonzept des ÖSRV wurde nunmehr an die aktuelle, mit
03. November 2020 in Kraft getretene Verordnung angepasst und gilt in dieser Fassung ab heute, 03. November 2020.
Hier die wesentlichen Änderungen im Auszug (ausg. „Spitzensport“; für diesen gelten andere Bestimmungen):
„Somit ist die Ausübung der Sportart Squash derzeit untersagt.“
„Wettkämpfe und Veranstaltungen sind nicht erlaubt.“
„Aufgrund der aktuell geltenden
Verordnungen stellt der ÖSRV vorübergehend sämtliche
Trainingsaktivitäten bzw. den Wettkampfbetrieb ein.“
Das gesamte Konzept steht ab sofort im Downloadbereich zur Verfügung:
COVID-19 Konzept Squash 03-11-2020.pdf
Update 25. Oktober 2020:
Das COVID-19 Schutzkonzept des ÖSRV wurde nunmehr an die aktuelle, mit
25. Oktober 2020 in Kraft getretene Verordnung angepasst und gilt in dieser Fassung ab morgen, 26. Oktober 2020.
Es steht ab sofort im Downloadbereich zur Verfügung:
COVID-19 Konzept Squash 25-10-2020.pdf
Update 19. Oktober 2020:
Die im „Stand vom 30. September 2020“ (siehe weiter unten) angegebene maximale Gruppengröße von 10 Personen wurde geändert auf 6 Personen.
Somit werden u.a. die Ranglistenturniere des ÖSRV bis auf weiteres in getrennten Spielgruppen von max. 6 Personen ausgetragen.
Das vom ÖSRV erstellte „COVID-19 Schutzkonzept für die Sportart Squash“ wurde aufgrund geänderter Gegebenheiten nunmehr aktualisiert.
Die wesentlichen Änderungen lauten wie folgt:
„Bei Einzelsportarten wie Squash ist die Zahl der Sportlerinnen beim Turnierbetrieb in die Höchstzahl einzurechnen.
Bei Mannschaftsbewerben (Bundes- und Landesliga) sind die zur Durchführung notwendigen SportlerInnen nicht zur Personenhöchstgrenze für Veranstaltungen zu zählen.
Generell sind von der Personenhöchstgrenze für Veranstaltungen Aufsichtspersonen (wie z.B. Eltern) zur Wahrnehmung der Aufsicht über minderjährige Kinder ausgenommen und demnach nicht miteinzurechnen.“
sowie
„Achtung: Regionale Maßnahmen und Regelungen: Für einzelne Regionen oder Bundesländer können zusätzliche Regelungen zur bundesweiten Verordnung gelten!“
Das gesamte Schutzkonzept in der aktuellen Fassung findet sich im Downloadbereich:
COVID-19 Konzept Squash 19-10-2020.pdf
Stand vom 30. September 2020:
Aufgrund der derzeit geltenden COVID-19 Lockerungsverordnung (Stand 30. 09. 2020) müssen alle offiziellen ÖSRV-Ranglistenturniere bis auf weiteres ausnahmslos in Gruppen von max. 10 Personen ausgetragen werden.
Es steht den Veranstaltern frei, hierfür geeignete Spielpläne heranzuziehen (z.B. 8er-Raster, Gruppen, …).
Die Gesamtzahl der Teilnehmer darf dabei 50 nicht übersteigen.
Bei der vom ÖSRV veranstalteten VICTOR Elite Serie Austria 2020/21 werden bis auf weiteres alle Qualifikationsturniere im Format von 8er-Rastern ausgetragen.
In allen Fragen betreffend den aktuellen Liga- und Turnierbetrieb steht Euch der ÖSRV jederzeit gerne zur Seite.