Aktuelle COVID-19 Turnierregeln (ÖSRV)



Update 19. Oktober 2020:

Die im „Stand vom 30. September 2020“ (siehe weiter unten) angegebene maximale Gruppengröße von 10 Personen wurde geändert auf 6 Personen.

Somit werden u.a. die Ranglistenturniere des ÖSRV bis auf weiteres in getrennten Spielgruppen von max. 6 Personen ausgetragen.


Das vom ÖSRV erstellte „COVID-19 Schutzkonzept für die Sportart Squash“ wurde aufgrund geänderter Gegebenheiten nunmehr aktualisiert.

Die wesentlichen Änderungen lauten wie folgt:

„Bei Einzelsportarten wie Squash ist die Zahl der Sportlerinnen beim Turnierbetrieb in die Höchstzahl einzurechnen.

Bei Mannschaftsbewerben (Bundes- und Landesliga) sind die zur Durchführung notwendigen SportlerInnen nicht zur Personenhöchstgrenze für Veranstaltungen zu zählen.

Generell sind von der Personenhöchstgrenze für Veranstaltungen Aufsichtspersonen (wie z.B. Eltern) zur Wahrnehmung der Aufsicht über minderjährige Kinder ausgenommen und demnach nicht miteinzurechnen.“

sowie

„Achtung: Regionale Maßnahmen und Regelungen: Für  einzelne  Regionen  oder  Bundesländer  können  zusätzliche  Regelungen  zur bundesweiten Verordnung gelten!“

Das gesamte Schutzkonzept in der aktuellen Fassung findet sich im Downloadbereich:

COVID-19 Konzept Squash 19-10-2020.pdf

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