Aktuelle COVID-19 Maßnahmen (26. 01.)


Update 26. Jänner 2021:

Das COVID-19 Schutzkonzept für den Spitzensport des ÖSRV wurde nunmehr an die aktuelle, mit 25. Jänner 2021 in Kraft getretene Lockerungs-Verordnung angepasst und gilt in dieser Fassung seit Sonntag, 24. Jänner 2021.


Dies betrifft im Besonderen:

– die Pflicht zur Verwendung von FFP2 oder höher zertifizierten Atemschutzmasken anstelle einfacher NMS-Masken

– die Änderung des einzuhaltenden minimalen Personenabstandes von 1m auf 2m

– die Änderung des maximalen Freitestungs-Intervalls für Training etc. auf 7 Tage


Das Konzept steht ab sofort im Downloadbereich zur Verfügung:

COVID-19 Konzept Squash 24-01-2021 Spitzensport.pdf


Weiters steht ab sofort im Downloadbereich ein Bestätigungsformular zur Verfügung, mit Hilfe dessen Nationalteamspieler (Damen/Herren/Jugend) sowie deren TrainerInnen bzw. BetreuerInnen gegenüber dem ÖSRV die verbindliche Erklärung abgeben können, dass sie alle behördlichen Auflagen sowie alle im oben erwähnten COVID-19 Konzept enthaltenen Bestimmungen einhalten:

Bestaetigung Covid19-Testung.docx

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