Die
aktuelle COVID 19 Lockerungsverordnung der Bundesregierung brachte ab
dem 21.09.2020 Einschränkungen bei Veranstaltungen und Trainingsbetrieb
mit sich.
Der ÖSRV richtet daher folgende COVID 19 Information an die Landesverbände/Vereine/Spieler:
Haftungsausschluss:
Der ÖSRV steht im ständigen Kontakt mit der SPORT AUSTRIA
Bundes-Sportorganisation. Bei den angeführten Informationen handelt es
sich um Empfehlungen, welche nach gewissenhafter Prüfung des
Sachverhaltes erteilt werden. Aufgrund der derzeitigen
Ausnahmesituation, der unbeständigen Sachlage, der oftmals täglich
geänderten Judikatur, sowie dem „oftmaligem Fehlen eindeutiger
Rechtsvorschriften und gefestigter Rechtsprechung“ (Originalauszug der
Verlautbarung der SPORT AUSTRIA Bundes-Sportorganisation) übernimmt der
ÖSRV keine Gewähr oder Haftung für etwaige gerichtliche Durchsetzbarkeit
der folgenden Informationen.
1. Aktuelle Vorgangsweise in Bezug auf Gruppentrainings:
An Trainings dürfen in geschlossenen Räumen maximal 10 Personen
teilnehmen. In einer Sportstätte können aber auch mehrere Gruppen
parallel trainieren, wenn eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann.
Ausgenommen von der maximalen TeilnehmerInnenzahl sind jene Personen,
die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies sind im
Sportbereich etwa TrainerInnen und BetreuerInnen.
Für die Sportart
Squash würde dies bedeuten, dass bei vorhanden sein mehrerer Courts
mehrere Gruppentrainings mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 10
Personen stattfinden können, wenn eine Vermischung der Gruppen vermieden
wird. Es wird empfohlen, dass idealerweise ein separater Ein/Ausgang
vorhanden ist bzw. wenn ein solcher fehlt, die Gruppen den
Trainingsbereich zeitlich gestaffelt betreten oder verlassen. Die
räumliche Trennung, welche eine Durchmischung der Trainingsgruppen
verhindert, kann durch Hütchen, Linien, Langbänken etc. erfolgen.
Somit ist ein uneingeschränkter Trainingsbetrieb weitgehend möglich.
Generell gilt beim Trainingsbetrieb: Regelmäßig Hände desinfizieren
bzw. Händewaschen, regelmäßig lüften, regelmäßig Geräte desinfizieren,
Mund-Nasen Schutz bei Betreten und Verlassen der Sporthalle bis zur
geteilten Trainingsstätte, Mindestabstand von einem Meter (außer bei der
eigentlichen Sportausübung).
2. Aktuelle Vorgangsweise in Bezug auf Veranstaltungen:
Veranstaltungen (Turniere, Ligabetrieb) der Sportart Squash fallen unter „Veranstaltungen ohne zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen“. Diese sind in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen untersagt. Ausgenommen sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies sind im Sportbereich etwa Schiedsrichter, MitarbeiterInnen der Organisationseinheit. Bei Einzelsportarten wie Squash ist die Zahl der Sportlerinnen in die Höchstzahl einzurechnen. Dies gilt sowohl für den Turnier, als auch den Ligabetrieb (Mannschaftsmeisterschaften der Bundes- und Landesliga).
Laut Auskunft der Sport Austria Bundes-Sportorganisation spricht die Verordnung lediglich von Veranstaltungen. Es gibt aktuell keine Differenzierung zwischen Wettkampf und Training. Daher können in einer Sportstätte auch mehrere Gruppen parallel Wettkämpfe austragen, wenn die Maximalzahl von zehn Personen nicht überschritten wird und eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann (analog zum Trainingsbetrieb).
3. Allgemeine Sportausübung:
Grundsätzlich dürfen seit dem 1. Juli alle Sportarten, indoor wie outdoor ohne Mindestabstand ausgeübt werden. Somit ist die Ausübung der Sportart Squash weiter uneingeschränkt möglich. Die vom Verband, Verein oder dem Betreiber der Sportstätte erlassenen COVID-19 Präventionskonzepte sind bei der Sportausübung einzuhalten.
Der
ÖSRV muss sich als Bundesverband strikt an die COVID-19 Gesetzte und
Verordnungen der Bundesregierung halten und fordert natürlich auch seine
Landesverbände und die angeschlossenen Vereine auf, sich entsprechend
der Vorgaben zu verhalten.
Eine Auslegung, dass gerade in der
Mannschaftsmeisterschaft z.B. um 18.00 Uhr eine Veranstaltung
stattfindet und dann um 20.00 Uhr eine weitere Veranstaltung mit der
nächsten Spielrunde stattfindet ist ebenso nicht möglich als „offiziell“
Spielern in der Halle einen Sitzplatz zuzuweisen und die Verordnung so
zu umgehen. Somit erübrigen sich Diskussionen über eventuelle
Schlupflöcher oder Auslegungsspielräume. Vor allem der ÖSRV muss als
gutes Beispiel vorangehen, um etwaige Anzeigen und Vorwürfe in Bezug auf
das Verhalten in der COVID 19 Krise hintanzuhalten.
Für die
Bundesliga wird es eine gesonderte Information an die Mannschaftsführer
geben, in welcher Form die Meisterschaft weitergespielt wird.